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   BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09   

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BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09 (https://dejure.org/2009,11267)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 BvR 887/09 (https://dejure.org/2009,11267)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 (https://dejure.org/2009,11267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei mangelnder Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes im finanzgerichtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09
    Außerdem fehlt es wegen der mangelnden Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds gegenüber dem Bundesfinanzhof an einer ordnungsgemäßen Rechtswegerschöpfung im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 74, 102 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch an von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    a) Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 2).

    b) aa) Im Hinblick auf die Richterin Baer ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit bereits daraus, dass die abgelehnte Richterin nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 16.08.2011 - 2 BvR 287/10

    Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Beihilferecht: keine

    Ein Ablehnungsgesuch nach § 19 BVerfGG, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris).

    Die bloße Mitwirkung an einem vorangegangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, S. 3533; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris).

    Richtet sich ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, dessen Mitwirkung - etwa wegen Ausscheidens aus dem Spruchkörper oder der Zugehörigkeit zu einem anderen Senat - ohnehin nicht in Betracht kommt, ist es mangels Rechtsschutzbedürfnisses offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, NJW 2011, S. 1358 ).

  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Danach ist ein Verfassungsrichter, der in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens tätig gewesen ist, nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris Rn. 3).

    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19

    Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Danach ist ein Verfassungsrichter, der in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens tätig gewesen ist, nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).

    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann auch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Der pauschale Verweis auf die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann ferner die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -).
  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).

    Die Ablehnung der Richterin König und des Richters Huber ist darüber hinaus auch deshalb offensichtlich unzulässig, weil diese Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 4 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten,

    Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).
  • OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17

    Ablehnungsgesuch bezüglich des gesamten Spruchkörpers; dienstliche Stellungnahme

    Ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch die §§ 45, 47 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters.(Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 24.1.1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; zuletzt bspw. Beschluss vom 2.1.2017 - 5 C 10/15 D - vgl. des Weiteren auch OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 - jeweils zitiert nach juris) Einer dienstlichen Stellungnahme der Richter oder des Richters bedarf es bei offensichtlicher Unzulässigkeit nicht.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.4.2009 -1 BvR 887/09 - juris).

    Soweit die Voreingenommenheit auf die Mitwirkung bei der nach Meinung des Klägers unrichtigen Entscheidung in dem vorangegangenen Anordnungsverfahren gestützt wird, kann hiermit offenkundig eine Befangenheit des Senates nicht begründet werden.(Vgl. hierzu allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; jeweils zitiert nach juris) Auch die auf einer "Verschwörungstheorie" basierenden Mutmaßungen des Vaters des Klägers lassen keine objektiv greifbaren Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit erkennen.

  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 80/19

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich

    Allein die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG jedoch offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3, und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7).
  • LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder

  • BVerwG, 06.09.2023 - 5 PKH 6.23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung abgelehnter Richter als

  • LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16

    Erfolgloser Befangenheitsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17

    5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze

  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvQ 45/15

    Erfolglose Anträge auf Richterablehnung und Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2360/20

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und offensichtlich unzulässige

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2163/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung unzulässiger

  • BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und

  • BVerfG, 22.02.2021 - 2 BvR 1321/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines offensichtlich

  • BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 1222/20

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvR 2253/20

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 2351/20

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
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